Wetterbericht
Temperatur
0°
Französischer parkplatz
-4.3°
Italienischer Parkplatz
Verkehrsinformationen
05/12/2024 15:10 Geschlossene Tunnel von 05/12/2024 bis 16/12/2024 von den Stunden 15:08 bei 17:00 wegen zusätzlich Arbeit
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Unternehmensstruktur
Ein integriertes europäisches Management
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) des Mont-Blanc-Tunnels (GEIE-TMB) ist eine auf dem Gemeinschaftsrecht basierende Organisationsform und wurde parallel zur Umsetzung des 2002 beendeten Tunnelwiederaufbau- und -modernisierungsprogramms gegründet. Es handelt sich um eine italienisch-französische Organisation gemeinschaftlichen Rechts, deren Satzung von ATMB (Autoroutes et Tunnel du Mont Blanc s.a.) und SITMB (Società Italiana per il Traforo del Monte Bianco s.p.a.) am 18. Mai 2000 bei der zuständigen Behörde des Aostatals hinterlegt wurde. Der Hauptsitz befindet sich in Courmayeur, auf dem italienischen Parkplatz des Tunnels und eine feste Niederlassung auf französischem Boden.
Die GEIE-TMB übernimmt die Erhebung der Mautgebühren im Namen der beiden Konzessionsgesellschaften; sie ist verantwortlich für die Wartung und den Betrieb des Tunnels und seiner Zuständigkeiten sowie für das Sicherheits- und Verkehrsmanagement. Darüber gibt sie im Namen der SITMB und ATMB die Arbeiten für die Instandhaltung und Modernisierung der Infrastruktur und ihrer Anlagen in Auftrag.
Die GEIE-TMB übernimmt die Erhebung der Mautgebühren im Namen der beiden Konzessionsgesellschaften; sie ist verantwortlich für die Wartung und den Betrieb des Tunnels und seiner Zuständigkeiten sowie für das Sicherheits- und Verkehrsmanagement. Darüber gibt sie im Namen der SITMB und ATMB die Arbeiten für die Instandhaltung und Modernisierung der Infrastruktur und ihrer Anlagen in Auftrag.
Geschäftsleitung und Verwaltungsorgane: ein binationales Management
Eine zwischenstaatliche Kommission (CIG), die sich aus Vertretern des italienischen und des französischen Ministeriums zusammensetzt, definiert die allgemeinen Richtlinien für den Tunnel und legt im Einvernehmen mit den italienischen und französischen Ministerien für Infrastruktur Italiens und Frankreichs die Verwaltungsstrategien fest. Dieses Gremium stützt sich auf einen Sicherheitsausschuss (COMSEC), zusammensetzt aus Experten, die bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Infrastruktur und ihrer Verwaltung zu Rate gezogen werden.
Die GEIE-TMB wird von einem Aufsichtsrat geleitet, der mit dem Vorsitzenden aus 10 Mitgliedern besteht, welche paritätisch von den beiden Betreibergesellschaften ATMB und SITMB ernannt werden. Der Vorsitzende wird alle 30 Monate abwechselnd von der französischen bzw. von der italienischen Gesellschaft designiert.
Die Leitung und Verwaltung der GEIE-TMB untersteht einem Vorstandskomitee, das aus zwei jeweils von ATMB und SITMB ernannten Direktoren und einem Betriebsleiter besteht, welcher abwechselnd alle 30 Monate von der Gesellschaft, die gerade nicht den Vorsitzenden des Aufsichtsrates stellt, benannt wird.
Darüber hinaus hat die GEIE-TMB in Entsprechung der Europäischen Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz) einen zuvor von der Verwaltungsbehörde (CIG) akzeptierten Sicherheitsbeauftragten ernannt, der alle Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Nutzern und Betriebspersonal koordiniert.
Die GEIE-TMB wird von einem Aufsichtsrat geleitet, der mit dem Vorsitzenden aus 10 Mitgliedern besteht, welche paritätisch von den beiden Betreibergesellschaften ATMB und SITMB ernannt werden. Der Vorsitzende wird alle 30 Monate abwechselnd von der französischen bzw. von der italienischen Gesellschaft designiert.
Die Leitung und Verwaltung der GEIE-TMB untersteht einem Vorstandskomitee, das aus zwei jeweils von ATMB und SITMB ernannten Direktoren und einem Betriebsleiter besteht, welcher abwechselnd alle 30 Monate von der Gesellschaft, die gerade nicht den Vorsitzenden des Aufsichtsrates stellt, benannt wird.
Darüber hinaus hat die GEIE-TMB in Entsprechung der Europäischen Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz) einen zuvor von der Verwaltungsbehörde (CIG) akzeptierten Sicherheitsbeauftragten ernannt, der alle Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Nutzern und Betriebspersonal koordiniert.
Soforteinsatzdienst: ungefähr 70 Einheiten
Dieser Dienst garantiert eine kontinuierliche Anwesenheit von Einsatzkräften für Sofortmaßnahmen an drei Stationen (zwei außerhalb und eine innen, in der Mitte des Tunnels). Es handelt sich hierbei um Bedienstete, die auf die Brandbekämpfung in engen Räumen spezialisiert sind. Sie verfügen über speziell entwickelte und sehr leistungsstarke Spezialfahrzeuge und -geräte. Sie arbeiten in enger Abstimmung mit den Mitarbeitern des Tunnels und halten sich in den gleichen Gemeinschaftsräumen auf. In Anwendung der für den Tunnel geltenden Sicherheitsverfahren können sie die Unterstützung der öffentlichen Rettungsdienste in Anspruch nehmen. Ihre Präsenz vor Ort sorgt dafür, dass sie sehr rasch eingreifen können, was unabdingbar ist, um Krisensituationen in kürzester Zeit zu entschärfen.
Binationaler Polizeidienst: ungefähr 40 Einheiten
Der binationale Polizeidienst setzt sich Mitgliedern der Staatspolizei (Italien) und der Gendarmerie Nationale (Frankreich) zusammen und verfügt über Räumlichkeiten auf den beiden Parkplätzen und überwacht die Einhaltung der Verkehrsregeln. Diese Aufgabe wird von gemischten Patrouillen durchgeführt, die jeweils aus einem italienischen Polizisten und einem französischen Gendarme bestehen, die den Streifendienst im Tunnel als Ergänzung der Sicherheitsvorkehrungen übernehmen.
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